Mit den neuen Bestimmungen werden die bestehenden Mehrwertsteuer-Sonderregelungen der MwSt-Richtlinie (Nicht-EU-Regelung, EU-Regelung) geändert und um eine neue Regelung (Einfuhrregelung) ergänzt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Bereich E-Commerce finden Sie im vorherigen Artikel. Dieser Text fasst die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes zu E-Commerce Sonderregelungen zusammen.
Die kleine einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (Mini One Stop Shop – MOSS) ist ein elektronisches System, mit dem Steuerpflichtige, die Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher in der EU erbringen, in einem einzigen Mitgliedstaat die in allen EU-Mitgliedstaaten geschuldete Mehrwertsteuer erklären und abführen können. Ab dem 1. Juli 2021 wird die MOSS auf alle Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher, die in Mitgliedstaaten erbracht werden, in denen der Lieferer nicht ansässig ist, auf innergemeinschaftliche Fernverkaufe von Gegenstanden sowie auf bestimmte inländische Lieferungen von Gegenstanden ausgeweitet und wird damit zu einer einzigen Anlaufstelle (One Stop Shop – OSS).
In der nachstehenden Tabelle sind die Änderungen …