Mietwohnung in Polen

Zusammenfassung der Steuerauswahl:

Der Vermieter kann eine natürliche Person sein, die ein Unternehmen führt und dann die Ausgaben in Rechnung stellen. Es gibt die Wahl:

  • Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen (18%, 32%), oder
  • pauschale Besteuerung zum Satz von 19%.

oder

Der Vermieter kann Pauschaltarif von 8,5 % wählen und keine Ausgaben in Rechnung stellen.

Im Falle der Vermietung einer Wohnung durch eine natürliche Person, die ein Geschäft führt und die Ausgaben in Rechnung stellen kann, die Ausgaben sind nicht nur die Moeblierung der Wohnung, aber auch die Abschreibungen, berechnet aus dem Anfangswert, einschließlich Provision, Notargebühren und Steuern auf zivilrechtliche Transaktionen, weiter auch die Medien, die Versicherung, die Müllsammlung und die Vermögenssteuer.

Der Abschreibungssatz beträgt 10% – wenn die Wohnung vor dem Kauf mehr als 60 Monate genutzt wurde (Art. 22j des Einkommensteuergesetzes).

Die oben genannten Kosten sind steuerlich absetzbare Kosten und verringern die Steuerbemessungsgrundlage.

In den ersten 10 Jahren der Vermietung wird häufig keine Einkommensteuer erhoben, da die steuerlich absetzbaren Kosten (die wichtigsten Kosten sind die Abschreibungen) höher sind als die Einnahmen.

Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die Verwendung der Abrechnung nach allgemeinen Grundsätzen oder der pauschale Besteuerung zum Satz von 19% die Notwendigkeit beinhaltet, Unterlagen über die angefallenen Kosten zu sammeln, und dass die Steuererklärung nach Jahresende etwas komplexer wird als mit der Steuererklärung zum Pauschaltarif von 8,5 %.

Sie sollen sich Registrieren als Steuerzahler und die zu zahlenden monatlichen Vorschüsse für die Einkommensteuer berechnen, da Sie monatliche Steuervorschüsse an das Finanzamt überweisen müssen. Wenn Sie Der Vermieter sind, sollen Sie also eine MS Excel-Berechnungsdatei erstellen, in der Sie Ihre Ausgaben jeden Monat zusammenfassen und die zu zahlende Vorsteuer berechnen.

Beim Pauschaltarif von 8,5 % Sie sind auch verpflichtet, Ihre Steuer jeden Monat an das Finanzamt zu überweisen, aber der Betrag ist fest.

 

Kann Man die beim Kauf angefallenen Steuern  zurückerhalten?

In Bezug auf die Steuerrückerstattung ist der Fall leider schwierig.

Bedingung eins – Sie müssen sich beim zuständigen Finanzamt als aktiver Mehrwertsteuerzahler registrieren (senden Sie das Umsatzsteuerformular) – wichtig ist, dass dies vor der Vorauszahlung und vorzugsweise vor der Unterzeichnung des Vorvertrags für den Kauf der Wohnung erfolgt.

Bedingung zwei – nur für Geschäftsräume ist eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich. Dies ist eine Grundbedingung, sodass die Wohnung nicht zur Deckung der Wohnbedürfnisse genutzt werden kann. Gewerbeflächen sind für gewerbliche Zwecke bestimmt, dh zum Betreiben eines Geschäfts, einschließlich der Vermietung von Immobilien für gewerbliche Zwecke. Im Falle des Kaufs einer Wohnung von einem Bauträger zur weiteren Vermietung für Wohnzwecke besteht kein Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung, da der Verkauf von Mietdienstleistungen für Wohnzwecke von der Mehrwertsteuer befreit ist. Daher ist eine Steuerrückerstattung nur möglich beim Kauf einer Wohnung zur weiteren kurzfristige Vermietung, z. B. Hotelapartments (also im Zusammenhang mit einem nur vorübergehenden Aufenthalt) oder zur weiteren Vermietung nur für Geschäftsräume.

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