Zusammenfassung der Steuerauswahl:
Der Vermieter kann eine natürliche Person sein, die ein Unternehmen führt und dann die Ausgaben in Rechnung stellen. Es gibt die Wahl:
- Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen (18%, 32%), oder
- pauschale Besteuerung zum Satz von 19%.
oder
Der Vermieter kann Pauschaltarif von 8,5 % wählen und keine Ausgaben in Rechnung stellen.
Im Falle der Vermietung einer Wohnung durch eine natürliche Person, die ein Geschäft führt und die Ausgaben in Rechnung stellen kann, die Ausgaben sind nicht nur die Moeblierung der Wohnung, aber auch die Abschreibungen, berechnet aus dem Anfangswert, einschließlich Provision, Notargebühren und Steuern auf zivilrechtliche Transaktionen, weiter auch die Medien, die Versicherung, die Müllsammlung und die Vermögenssteuer.
Der Abschreibungssatz beträgt 10% – wenn die Wohnung vor dem Kauf mehr als 60 Monate genutzt wurde (Art. 22j des Einkommensteuergesetzes).
Die oben genannten Kosten sind steuerlich absetzbare Kosten und verringern die Steuerbemessungsgrundlage.
In den ersten 10 Jahren der