Eine Reihe von Rechtsakten wurde geändert, deren Hauptzweck darin besteht, die Geschäftstätigkeit in Polen zu vereinfachen und zu erleichtern. Die Rechtsakte sollten bessere Bedingungen für Unternehmer (Steuerzahler) schaffen, um Initiativen zu ergreifen die ihre grundlegenden Aktivitäten entwickeln und sie bei der Erfüllung bürokratischer Pflichten zu entlasten. Die angenommenen Ziele werden durch Änderungen in zwei Bereichen umgesetzt: Steuerrecht und Wirtschaftsrecht (allgemein verstanden, als eine Gesamtheit von Normen, die wirtschaftliche Fragen regeln).
Im Hinblick auf Änderungen im Steuerrecht wurden die folgenden wesentlichen Änderungen eingeführt: Auflösung von Verpflichtungen, die sich nicht direkt auf den Steuerausgleich auswirken, und Umstände betreffen, die auf Grundlage anderer Dokumente des Steuerpflichtigen ermittelt werden können; Verlängerung der Fristen für die Wahl der Art und Form der Einkommenssteuer für natürliche Personen (in der Regel vom 20 Januar bis zum 20 Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das erste Einkommen erzielt wurde); Anhebung der Einkommensschwelle um den Status eines „kleinen Steuerzahlers“ zu erhalten, von 1,2 Millionen auf 2 Millionen Euro; Einführung der Möglichkeit der einmaligen Begleichung des steuerlichen Verlusts bis zu 5 Mio. PLN.
Eine günstige Änderung betrifft die gemeinsame Abrechnung von Ehegatten aus der im Jahr 2019 vorgelegten Steuererklärung. Es wird nämlich kein Verbot der gemeinsamen Einreichung einer Steuererklärung von Ehegatten im Falle der verspäteten Vorlage einer Steuererklärung (Ende April eines bestimmten Jahres) mehr bestehen. Gleiches gilt für Alleinerziehende.
Das Gesetz vom 9 November 2018 zur Änderung bestimmter Gesetze zur Einführung von Vereinfachungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht für Unternehmer ist am 1 Januar 2019 in Kraft getreten.