Steuererleichterungen sind ein Element von Aktivitäten, die auf die Verbesserung der Luftqualität in Polen und die Energieeffizienz von Einfamilienhäusern durch Thermo-Modernisierung abzielen.
Das Gesetz vom 9 November 2018 setzt die Einführung einer Steuergutschrift für Steuerpflichtige der persönlichen Einkommensteuer voraus, die die Steuer nach allgemeinen Grundsätzen (18% und 32%), sowie 19% des Steuersatzes und der Pauschalsteuer zahlen. Diese Erleichterung besteht darin, die Aufwendungen für eine effektive Thermomodernisierung (die auf der Grundlage des Energieaudits durchgeführt wird) eines Einfamilienwohngebäudes, das dem Steuerzahler gehört, vom Einkommen abzuziehen.
Der Abzug von den Einnahmen unterliegt 23% der Kosten während der Projektdurchführungsphase, jedoch nicht mehr als 53 000 PLN. Der Zeitraum der Durchführung des Projekts wird mit maximal drei Jahren belohnt. Gleichzeitig ist die Regelung des für den Bau zuständigen Ministers in Absprache mit dem Umweltminister, die die Baumaterialien, Ausrüstungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung von Thermo-Modernisierungsunternehmen festlegt, die unter die Steuergutschrift fallen, von Bedeutung.
Das Gesetz vom 9 November 2018 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Pauschalsteuergesetzes für bestimmte von Einzelpersonen erzielte Einkommen ist am 1 Januar 2019 in Kraft getreten.