Seit Oktober 2025 gelten neue Regeln für die Ein- und Ausreise an den Außengrenzen der Europäischen Union.
Das neue Entry/Exit System (EES) erfasst alle Grenzübertritte von Drittstaatsangehörigen digital und ersetzt die traditionellen Stempel im Reisepass.
Das System nutzt biometrische Daten und ermöglicht eine automatische Überwachung der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum.
Obwohl diese Reform in erster Linie als Sicherheits- und Migrationsmaßnahme eingeführt wurde, hat sie auch erhebliche steuerliche Auswirkungen – insbesondere für Personen außerhalb der EU, die:
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in Polen oder einem anderen EU-Land arbeiten,
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von Polen aus geschäftlich tätig sind,
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häufig innerhalb des Schengen-Raums reisen,
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oder planen, ihren steuerlichen Wohnsitz im Zusammenhang mit einer Relokation zu ändern.
In der Praxis bedeutet das EES-System, dass der tatsächliche Aufenthalt in Polen – ein zentraler Faktor bei der Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes – nun vollständig transparent und leicht überprüfbar ist.
1. Was ist das EES-System?
Das EES (Entry/Exit System) ist eine EU-weite elektronische Datenbank, die registriert:
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Passdaten,
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Datum und Ort der Ein- und Ausreise,
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Gesichtserkennung,
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Fingerabdrücke.
Diese Informationen werden zentral gespeichert und sind für Grenz- und Migrationsbehörden zugänglich.
Damit endet das Zeitalter der manuellen Stempel – und beginnt die Ära der vollständig digitalen Aufenthaltsregistrierung in Europa.
2. Von der Grenzkontrolle zur steuerlichen Transparenz
Aus steuerlicher Sicht bedeutet das EES-System eine grundlegende Veränderung:
Migrationsdaten haben künftig eine direkte Bedeutung für die steuerliche Kontrolle.
Nach polnischem Steuerrecht wird eine Person als steuerlicher Einwohner Polens angesehen, wenn sie:
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mehr als 183 Tage im Steuerjahr in Polen verbringt, oder
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ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen (persönlich oder wirtschaftlich) in Polen hat.
Bislang war die Überprüfung der Aufenthaltsdauer schwierig und basierte häufig auf Angaben des Steuerpflichtigen oder unvollständigen Passnachweisen.
Mit der Einführung von EES können Behörden nun objektiv feststellen, wie viele Tage jemand tatsächlich in Polen oder im EU-Gebiet verbracht hat.
3. Praktische Folgen für Nicht-EU-Bürger
Die neuen Regeln betreffen unmittelbar:
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Remote-Arbeitnehmer, die von Polen aus tätig sind,
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Unternehmer, die in Polen wohnen, aber internationale Geschäfte führen,
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digitale Nomaden und Berater mit längerfristigen Aufenthalten,
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Inhaber polnischer Aufenthaltskarten.
Viele Nicht-EU-Bürger erklärten bisher, dass sie keine polnischen Steuerresidenten seien, da sie „nur kurz“ im Land seien.
Die EES-Daten ermöglichen es jedoch, solche Angaben leicht zu überprüfen.
Wer tatsächlich einen wesentlichen Teil des Jahres in Polen verbringt, kann als steuerlicher Einwohner eingestuft werden – auch ohne formelle Anmeldung.
4. Steuerliche Konsequenzen
Als Steuerresident Polens unterliegt man der Besteuerung des weltweiten Einkommens, unabhängig davon, in welchem Land dieses erzielt wurde.
Doppelbesteuerungsabkommen bleiben anwendbar, ändern jedoch nichts an der Pflicht, sämtliche Einkünfte in Polen zu deklarieren.
Fehler bei der Feststellung der Steuerresidenz können zu:
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Steuerrückständen,
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Säumniszinsen,
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steuerlichen oder strafrechtlichen Sanktionen,
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Schwierigkeiten bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis führen.
5. Was sollte man jetzt tun?
Aus meiner langjährigen Beratungspraxis empfehle ich Nicht-EU-Bürgern, die in Polen leben oder eine Relokation planen:
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Analyse des steuerlichen Wohnsitzes vor oder kurz nach dem Umzug.
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Dokumentation der tatsächlichen Aufenthaltstage in Polen und der EU (EES speichert diese automatisch, dennoch ist eigene Dokumentation ratsam).
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Nachweise über den Lebensmittelpunkt sammeln (Wohnsitz, Familie, Arbeit, Vermögen).
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Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, insbesondere bei Einkommen aus mehreren Ländern.
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Situationen vermeiden, die zu doppelter Steueransässigkeit führen könnten.
Durch EES verschwimmt die Grenze zwischen „häufig reisender Besucher“ und „tatsächlichem Einwohner“.
Jeder Aufenthaltstag zählt jetzt rechtlich und steuerlich.
6. Steuerliche Ansässigkeit im digitalen Zeitalter
Die bekannte 183-Tage-Regel erhält durch das EES-System eine neue Bedeutung.
Die Steuerbehörden können die in EES gespeicherten Aufenthaltsdaten mit den Angaben in der Steuererklärung automatisch vergleichen.
Das bedeutet:
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präzisere steuerliche Kontrolle,
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schnelle Entdeckung von Unstimmigkeiten,
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höheres Risiko einer automatischen Einstufung als Steuerresident.
Für Unternehmer, Remote Worker und international mobile Fachkräfte bedeutet dies, dass Steuerplanung auch migrationsbezogene Daten berücksichtigen muss.
7. Fazit
Die seit Oktober 2025 geltenden Änderungen im Schengen-Raum markieren den Beginn einer neuen Phase der vollständigen Transparenz zwischen Grenzkontrolle und Steuersystemen.
Die Zeiten der „unsichtbaren Aufenthalte“ sind vorbei — alles wird digital erfasst.
Für Ausländer bedeutet dies sowohl Risiken als auch Chancen:
— mehr Kontrolle und weniger Graubereiche,
— aber auch die Möglichkeit, steuerliche und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten korrekt und sicher zu strukturieren.
8. Benötigen Sie professionelle Unterstützung?
Wenn Sie in Polen leben oder eine Relokation planen, stellen Sie sicher, dass Ihr steuerlicher und aufenthaltsrechtlicher Status korrekt aufeinander abgestimmt ist – insbesondere im Hinblick auf das neue EES-System.
Ich unterstütze Sie bei:
-
Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit,
-
Analyse von Doppelbesteuerungsrisiken,
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internationaler Steuerplanung,
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Abstimmung von Migration und Steuerpflichten,
-
Beratung für Unternehmer, Remote Worker und Expats.

